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   FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99   

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https://dejure.org/2000,15292
FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99 (https://dejure.org/2000,15292)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2000 - VI 121/99 (https://dejure.org/2000,15292)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - VI 121/99 (https://dejure.org/2000,15292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2 S. 2
    Sielbaukosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 628
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
    Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind daher grundsätzlich steuerrechtlich irrelevant (vgl. Bundesfinanzgericht Urteil vom 6.5. 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104 ; Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 25.9. 1992 2 BvL 5/91, BStBl II 1993, 413).

    Insoweit ist der Streitfall auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Schäden an Vermögensgegenständen zu vergleichen, in denen der BFH in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastungen anerkannt hat (BFH- Urteil vom 6.5. 1994 III R27/92, BStBl II 1995, 104 ).

    Nach dieser Theorie, an der der BFH nach wie vor festhält (vgl. Urteil vom 6.5. 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104 ), scheidet die Annahme einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich aus, wenn der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält, d. h. Gegenstände angeschafft werden, die von bleibendem oder zumindest länger andauerndem Wert und Nutzen sind und demnach einen in einer gewissen Marktfähigkeit zum Ausdruck kommenden Verkehrswert besitzen (vgl. auch BFH-Urteil vom 29.11.1991 III R 74/87, BStBl II 1992, 290 ).

  • BFH, 15.02.1974 - VI R 67/70

    Aufwendungen für Umbau oder Neuanschaffung von Gasgeräten infolge Umstellung auf

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
    Denn bei der Ausstattung eines Grundstückes mit einem Sielanschluss handelt es sich schon nicht um den Eintritt eines außergewöhnlichen Schadens (vgl. auch BFH-Urteil vom 15.2. 1974 VI R 67/70, BStBl II 1974, 335 zur Neuanschaffung von Gasgeräten nach Umstellung der Gasversorgung).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
    Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind daher grundsätzlich steuerrechtlich irrelevant (vgl. Bundesfinanzgericht Urteil vom 6.5. 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104 ; Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 25.9. 1992 2 BvL 5/91, BStBl II 1993, 413).
  • BFH, 29.11.1991 - III R 74/87

    1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
    Nach dieser Theorie, an der der BFH nach wie vor festhält (vgl. Urteil vom 6.5. 1994 III R 27/92, BStBl II 1995, 104 ), scheidet die Annahme einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich aus, wenn der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält, d. h. Gegenstände angeschafft werden, die von bleibendem oder zumindest länger andauerndem Wert und Nutzen sind und demnach einen in einer gewissen Marktfähigkeit zum Ausdruck kommenden Verkehrswert besitzen (vgl. auch BFH-Urteil vom 29.11.1991 III R 74/87, BStBl II 1992, 290 ).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 61/96

    Erschließungskosten als WK; Ersetzung einer Sickergrube durch Anschluss an

    Auszug aus FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
    Auch wenn das Grundstück dadurch in seiner Bebaubarkeit oder sonstigen Nutzbarkeit nicht wesentliche verbessert worden ist (vgl. BFH- Urteil vom 23.2. 1999 IX R 61/96 BFH/NV 1999, 1079 ), so verfügt das Grundstück jetzt doch über eine zeitgemäße Abwasserentsorgung.
  • FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08

    Kosten für den Einbau einer privaten Kleinkläranlage weder Sonderausgaben noch

    Die freie Auswahlentscheidung, ein Grundstück außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu erwerben, nimmt den Kosten, die die abwassertechnische Erschließung durch den Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage sicherstellen, die Außergewöhnlichkeit (vgl. insoweit auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15.02.2000 VI 121/99, EFG 2000, 628, rkr. - zur Frage der Abzugsfähigkeit von Sielbaukosten als außergewöhnliche Belastungen).
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